Urheberrecht im Web

August 25, 2012 10:30

Ist das eigentlich legal?

Ja, wenn es um Texte aus Zeitungen geht und die Quelle genannt wird. Ansonsten empfiehlt es sich, bei der Veröffentlichung von Texten, Bildern, Noten und Musik den Urheber zu kontaktieren und sein Okay einzuholen – was meist ohne Probleme und Kosten geschieht.


Am Beispiel dieses kurzen Textes: Einige Anregungen stammen aus einem Printmagazin, das nicht als Quelle genannt werden muss, weil die Angaben zu allgemein sind. Doch bei dem folgenden Zitat muss die Quelle angegeben werden, weil es etliche Zeilen umfasst, in der Aussage spezifisch ist und von einem Experten für Internetrecht stammt:
„Das Design einer Internetseite ist grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt. Zwar besteht in aller Regel ein Urheberrechtsschutz an einzelnen Elementen einer Site, also den Fotos, Texten, Videos et cetera, aber das Layout als Ganzes ist nicht schutzfähig.“

(Quelle: Michael Rohrlich: Auf den …halt kommt es an. Beyond DEV, 6/2012, S. 146).

Grundsätzlich gilt: Der Urheberschutz entsteht mit der Schaffung eines Werkes und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 Abs. 1 UrhG).

Und da ich noch lebe und hier eigene Formulierungen gefunden habe, unterzeichne ich als Journalist mit meinem Namen – der von anderen Nutzern dieses Textes genannt werden muss, wenn sie etwas davon wörtlich publizieren.

Christian Salvesen

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