Ohne Bestellbutton kein Vertrag mehr

July 1, 2012 10:29

E-COMMERCE: Ab 01.08.2012 kommen im Zuge der "Button-Lösung" auf Internethändler wichtige gesetzliche Neuerungen zu.

Abo-Fallen im Internet funktionieren alle nach einem ähnlichen Strickmuster. Ein Verbraucher sucht etwa ein Kochrezept, meldet sich mit Name und Adresse auf einer Webseite an und erhält kurze Zeit später eine Rechnung über einen bestimmten Betrag samt der Bestätigung, dass er beispielsweise einen Zwei-Jahresvertrag für den Bezug einer Kochzeitschrift abgeschlossen hat. Ein neues Gesetz, die sog. "Button-Lösung", soll diese Art von Online -Nepp künftig verhindern. Der Kern neuen Regelungen, die auch für alle seriösen Online-Händlern gilt: Eine unmissverständlich gestaltete Schaltfläche (Button) muss die Verbraucher klar darauf hinweisen, wenn eine Ware oder eine Dienstleistung, die Sie bestellen möchten kostenpflichtig ist.

Der Bestellbutton, der die Zahlungspflicht eindeutig anzeigt, muss mit einem Text wie zum Beispiel "Zahlungspflichtig bestellen" oder "Kaufen" beschriftet sein. Ohne solchen speziellen Bestell- oder Anmeldebutton kommt nach Inkrafttreten des Gesetze- zum 01. August diesen Jahres- kein wirksamer Vertrag mehr zu stande. Formulierungen wie "bestellen" oder "Bestellung abgeben", "weiter" oder "abgeben" reichen dagegen nicht mehr aus. Zudem müssen Online- Anbieter vor jeders kostenpflichtigen Bestellung oder Anmeldung klar und verständlich den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung angeben.

Darüber hinaus sind die Verbraucher über weitere wichtige Vertragsinformationen (etwa wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, Lieferkosten oder auch Mindestlaufzeit) in Kenntnis zu setzen. "Onlinehändler sollten sich unbedingt auf die gesetzliche Neuerungen einstellen und in Ihren Webshops die entsprechenden Änderungen rechtzeitig vornehmen", rät IHK-Rechtsexpertin Andrea Nützel.

Zumal Abmahnungen drohen wenn bei Inkrafttreten der Gesetzes die geforderten Änderungen noch nicht umgesetzt sind. Allerdings gilt die "Button - Lösung" nur bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

Laut Bundesjustizministerium sind rund 276 000 Unternehmen von der neuen "Button- Lösung" betroffen. Dazu gehört auch die große Mehrzahl der eriösen Shopbetreiber und Dienstleister, die jedoch ebenfalls dazu verpflichtet sind, ihre Internetseiten grafisch wie funktionell an die neuen Vorschriften anzupassen. Insgesamt summieren sich die Kosten der Umstellung auf rund 41,5 Milionen Euro. Immerhin konnte ein noch größerer Aufwand für die Unternehmer verhindert werden:
Die Bedenken der IHK gegen eine aufwändigere "Doppelklick- Lösung" hat der Gesetzgeber erfreulicherweise berücksichtigt.


Quelle: Wirtschaft Juni 2012

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