Informationspflichten vor dem Vertrag im grenzüberschreitenden Handel

April 7, 2016 16:00

Der internationale Handel gewinnt immer mehr an Bedeutung. So, wie viele deutsche Verbraucher vermehrt in ausländischen Shops einkaufen, streben deutsche Onlinehändler vermehrt auf die grenzüberschreitenden Märkte. Am unkompliziertesten funktioniert das natürlich, wenn man seine Waren innerhalb der EU anbietet – doch auch dann gibt es eine Vielzahl von vorvertraglichen Informationspflichten, die im grenzüberschreitenden Handel eingehalten werden müssen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Shop mit Sitz in Deutschland betreiben, müssen Sie sich an deutsches Recht halten.

Welche Informationen müssen Kunden in der EU vor und nach einem Kauf zur Verfügung stehen?

Auch wenn die Regelungen zu den Informationspflichten für den Online-Handel weitgehend harmonisiert worden sind, gibt es dennoch deutliche regionale Unterschiede.

Welche Informationen müssen Verbraucher immer leicht einsehen können?

Ganz klar sind das die Informationen zur Identität des Verkäufers (vollständiges Impressum), AGB, Widerrufsbelehrung, Lieferkosten und- fristen.

Die Widerrufsfrist beträgt seit der letzten Reform EU-weit 14 Tage, es sei denn, der Verkäufer hat den Käufer nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt. Dann beträgt die Frist 12 Monate. Es wird empfohlen, eine europäische Musterbelehrung einzufügen.

Achtung: Diese Regelungen gelten nur innerhalb der EU, für die die Normen harmonisiert wurden. Wenn Sie außerhalb der EU verkaufen wollen, müssen Sie das Impressum und die Widerrufserklärung an die Gesetze des Landes anpassen, in das Sie jeweils liefern wollen. Hier ist eine anwaltliche Beratung die beste Wahl.

Wie müssen die Informationen zur Verfügung gestellt werden?

Die Wiedergabe der Informationen sollte so transparent und übersichtlich wie möglich vonstatten gehen, so dass alle wichtigen Details auf einen Blick und Klick hin ersichtlich sind. Es hat sich eingebürgert, hierfür spezielle Informationsseiten zu verwenden. Die wichtigere Frage ist jedoch, in welcher Sprache müssen diese Informationen, zum Beispiel AGB verfasst werden?

Glücklicherweise müssen Sie die relevanten Informationen nicht in jede Sprache der EU übersetzen, wenn Sie im Cross Border Handel aktiv werden wollen. Es genügt, wenn Sie Ihren Informationspflichten in deutscher Sprache nachkommen, wenn der ganze Shop in dieser Sprache verfasst ist. Sind allerdings Teile des Shops in einer anderen Sprache, müssen auch die rechtlichen Informationen in dieser Sprache verfügbar sein. In der Regel wird das Englisch sein.*

Neue Regelung seit Januar 2016

Durch eine EU Verordnung, welche die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten regelt (ODR-Verordnung), sind seit Januar 2016 zusätzliche Informationen in jedem Shop zwingend erforderlich. Jeder Anbieter digitaler oder physischer Waren oder von Online Dienstleistungsverträgen muss einen schnell erreichbaren Link zu einer Schlichtungsstelle einfügen. Diese Schlichtungsstelle ist die OS-Plattform der EU, die eine außergerichtliche Einigung in Streitfällen gewährleisten soll.

Sie haben Fragen oder sind sich in einigen Punkten unsicher? Wenn es um den rechtssicheren Online-Handel geht, sind Sie mit einer anwaltlichen Beratung auf der sicheren Seite. Um die technische Umsetzung kümmern wir uns dann.

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*Diese Angaben sind keine Rechtsberatung und ohne Gewähr. Für weitere Informationen:http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/14.html

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