DSGVO und Facebook: Es brennt im Mittelstand

June 20, 2018 07:13

Viele Mittelständler ziehen sich aus den sozialen Netzwerken zurück. Das kann fatale Auswirkungen haben.

Wer in Deutschland einen Onlineshop betreibt, ist als mutig zu bezeichnen. Da gibt es etwa die ständigen Änderungen bezüglich der Pflichtangaben wie Impressum und Widerrufsbelehrung. Findige Anwälte haben schon lange bemerkt, dass es sich lohnt, das Netz zu scannen. Zum Beispiel: Wegen einer fehlenden oder irrtümlich aufgeführten Telefonnummer an irgendeiner Stelle, die sich dank des Gesetzgebers immer wieder ändert, kann ein Internethändler auf einen empfindlichen Betrag verklagt werden. Schlecht gerade für KMU, die solche Strafen empfindlich treffen können.

Die Ende Mai inkraft getretene DSGVO ist ein weiterer Meilenstein. Sie brachte viele Herausforderungen mit sich, der sich längst noch nicht alle Shopbetreiber gestellt haben. Hier gibt es noch einmal einen Überblick über die notwendigen Maßnahmen. Ein großes Problem ist jedoch die Nutzung von Facebook Instagram, die eine wachsende Bedeutung für KMU haben. Hier besteht seit einem kürzlich gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs erhebliche Rechtsunsicherheit. Das Straßburger Gericht hatte nämlich entschieden, dass Nutzer für eventuelle Verstöße gegen den Datenschutz seitens Facebook ebenfalls verantwortlich zu machen sind. undefined

Rund ein Viertel der Mittelständler haben ihre Online-Aktivitäten daraufhin sehr, über 40 Prozent etwas eingeschränkt. Das kann nicht die Lösung sein!

Datenschutzerklärung einbauen oder Facebook erst einmal meiden?

Die gute Nachricht ist, man kann sich bei professionellen Anbietern (oder natürlich der Hauskanzlei) eine eigene Datenschutzerklärung erstellen lassen und diese dann direkt auf seiner Facebook-Seite einbauen kann. Die IT-Rechtkanzlei erläutert, warum das notwendig ist.

Dadurch, dass der EuGH die Betreiber einer Facebook-Fanpage oder Gruppe mit haftbar für die von Facebook durchgeführte Datenverarbeitung erklärt und dadurch zum Ansprechpartner der Datenschutzbehörden macht, müssen diese Betreiber nun eine eigene Datenschutzerklärung vorhalten, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Diese Entscheidung lässt sich problemlos auf Instagram übertragen.

Das Problem: Eine rechtskonforme Datenschutzerklärung ist sicherlich ein wichtiger Schritt, bietet jedoch keine absolute Sicherheit. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss seine Fanpage abschalten, bis Facebook eine tragfähige Lösung anbietet. Und das wird es tun müssen, denn die gewerblichen (Werbe-) Kunden einfach viel zu wichtig. Oder? Der Konzern versucht, die strengen europäischen Regelungen zu umgehen, zumindest in allen anderen Teilen der Welt, für die diese eigentlich auch gelten würden – immerhin hat Facebook seinen Sitz im steuerfreundlichen Irland. undefined

Die Frage ist nur, wer kann es sich leisten, so lange auf seine Social Media Präsenz zu verzichten, bis Facebook in Sachen europäisches Recht ausreichend nachrüstet? Vielleicht ist die beste Lösung, die Ruhe zu bewahren, erst einmal online zu bleiben und sich immer wieder die neusten Informationen zu holen. Denn Panik nutzt niemandem etwas. Sie stehen jetzt – gemeinsam mit vielen anderen Facebook-Nutzern – vor dieser schwierigen Entscheidung.

Quellen:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-widerrufsbelehrung-die-haeufigsten-fehler.htm
https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service/datenschutzgrundverordnung
https://www.marktundmittelstand.de/personal/wegen-dsgvo-mittelstand-schraenkt-facebook-aktivitaeten-ein-1272521/
https://www.it-recht-kanzlei.de/facebook-instagram-datenschutzerklaerung.html
https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-04/datenschutz-grundverordnung-facebook-anpassung-datenschutz-nutzerdaten-europa-afrika
https://www.fuer-gruender.de/blog/2018/06/eugh-urteil-facebook-fanpage/

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