Im Rahmen des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems in der EU sorgt die neue Richtlinie 2008/8/EG für Änderungen: Alle Onlineshop-Betreiber müssen ab 01.01.2015 beim Verkauf ihrer Online-Produkte (und Leistungen) die Umsatzsteuer in dem EU-Land abführen, aus dem der Käufer stammt. Das erfordert eine Anpassung der Anrechnung der Umsatzsteuer, jedoch nur bei B2C-Angeboten (B2B-Händler sind von der Regelung ausgenommen): Bei Shops, die in alle Mitgliedsstaaten der EU verkaufen, müssen also das Steuerrecht – und damit die unterschiedlichen Steuersätze – von 28 Ländern berücksichtigt werden. Grundsätzlich sind nur „nicht-physische“ Produkte und Dienstleistungen betroffen, also Downloads, Streamingangebote, E-Books, Hosting, kostenpflichtige Mitgliederportale und ähnliches mehr. Physische Waren sind nicht betroffen.
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